In Ägypten ist der Glaube frei. Ihn zu wechseln ist Terrorismus
Laut ägyptischer Verfassung ist die Glaubensfreiheit absolut. Said Abdelrazek, ein Konvertit vom Islam zum Christentum, sitzt seit Juli 2025 in Haft und steht vor einem Terrorismusgericht. Die höchste islamische Autorität des Landes hat die Feinheiten schon vor Jahren im Fernsehen erläutert.
Absolut, sagt die Verfassung
„Die Glaubensfreiheit ist absolut“, heißt es in Artikel 64 der ägyptischen Verfassung. Said Abdelrazek, 30, nahm sie beim Wort. Als Muslim geboren, trat er 2018 zum Christentum über und ging im Jahr darauf nach Russland, um dort Asyl zu beantragen. Die russischen Behörden nahmen ihn 2023 wegen eines privat gedrehten Videos fest, das den Islam beleidigt haben soll, und schoben ihn 2024 in seine Heimat ab. Nach seiner Ankunft hielten ihn ägyptische Sicherheitskräfte nach Angaben der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) rund zehn Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest, drängten ihn, seinen Glauben zu überdenken und andere Konvertiten im Auge zu behalten, und ließen ihn dann mit der Auflage frei, sich nicht öffentlich zu äußern und nicht zu missionieren.
Ein Terrorismusgericht für einen Glaubenswechsel
Am 15. Juli 2025 wurde er erneut in seiner Wohnung in Kairo festgenommen, ohne Haftbefehl. Er hatte wieder begonnen, im Internet über seinen Glauben zu schreiben, und laut Amnesty International versucht, seine neue Religion in seinen Personalausweis eintragen zu lassen. Nach neun Monaten Untersuchungshaft steht er nun vor der Terrorismuskammer des Ersten Strafgerichts in Badr, angeklagt der Gründung, Leitung und Finanzierung einer illegalen Vereinigung, der Verbreitung von Ideen, die der nationalen Einheit schaden, sowie der Verachtung des Islam. Ihm droht lebenslange Haft. Ein Gesetz gegen die Abkehr vom Islam gibt es in Ägypten nicht. Es gibt Terrorismusgesetze, und die erweisen sich als entgegenkommend.
Amnesty berichtet von Druck, seinem Glauben abzuschwören, von Versuchen, seine christlichen Tätowierungen zu entfernen, und von stundenlangem Aufhängen in einer „Kreuzigungshaltung“. Er leidet unter starken Schmerzen, seine Anträge auf eine ärztliche Untersuchung wurden abgewiesen, und sein Anwalt durfte ihn im Januar ein einziges Mal besuchen. Die USCIRF führt ihn als religiösen Gewissensgefangenen. Am 15. Juni erschienen die Zeugen der Anklage und ihr Rechtsmediziner nicht vor Gericht. Der Angeklagte hatte diese Wahl nicht.
Die Feinheiten des Großimams
Die höchste islamische Autorität des Landes hat die Lehre einst dargelegt. Im Ramadan 2016 erklärte Ahmed al-Tayeb, Großimam der Al-Azhar, in seiner täglichen Fernsehsendung, die klassischen Rechtsgelehrten hätten den Abfall vom Glauben als ein Verbrechen betrachtet, das mit dem Tod zu bestrafen sei, sofern der Abtrünnige nicht bereue, und zeitgenössische Gelehrte sähen darin weiterhin ein Verbrechen, mit einer Ermessensstrafe, die bis zum Tod reichen könne. Die Glaubensfreiheit, fügte er hinzu, sei das eine.
„Die Freiheit, einem bestimmten religiösen Glauben abzuschwören, ist etwas anderes.“— Ahmed al-Tayeb, Großimam der Al-Azhar, 2016 im ägyptischen Fernsehen (Übersetzung des CIHRS)
Das Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien forderte ihn auf, seine Worte zurückzunehmen, und warnte, solche Äußerungen schürten gewalttätigen Extremismus. Drei Jahre später unterzeichnete er in Abu Dhabi gemeinsam mit Papst Franziskus das Dokument über die Brüderlichkeit aller Menschen, in dem es heißt, jeder Mensch genieße Glaubensfreiheit. Die Glaubensfreiheit ist offenbar das eine in Abu Dhabi und etwas anderes in Badr.
Nächster Verhandlungstermin: 21. Oktober
Das Gericht hörte am 6. September mehrere Zeugen der Anklage an und soll die übrigen am 21. Oktober vernehmen. Said Abdelrazek nahm die Verfassung beim Wort. Der Staat brachte ihn vor ein Terrorismusgericht.
