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Zwangskonversionen

Entführungen, Zwangsehen, Drohungen und rechtlicher Druck, mit denen Menschen zum Islam gebracht werden – von Sindh bis Sindschar. Das Muster ist alt. Koran 9:29 befiehlt Krieg gegen die Leute der Schrift, bis sie die Dschizya entrichten, „indem sie gedemütigt sind“. In Sahih Muslim 1731 wird polytheistischen Feinden der Islam, die Steuer oder das Schwert angeboten. In Sahih al-Bukhari 25 sagt Mohammed, ihm sei befohlen worden, die Menschen zu bekämpfen, bis sie sich zum Islam bekennen. Wenn die Alternativen zur Konversion Demütigung oder Krieg sind, ist die Wahl nicht frei.

1 Artikel

Zu jung für die Ehe, alt genug für den Religionswechsel

Zwei hinduistische Schwestern im Alter von 13 und 14 Jahren, die in der pakistanischen Provinz Sindh mutmaßlich entführt, zum Islam bekehrt und verheiratet wurden, flehten ein Gericht an, sie nach Hause gehen zu lassen. Das Gericht schickte sie in eine Schutzunterkunft. In Sindh ist die Verheiratung eines Kindes eine Straftat. Für die Bekehrung eines Kindes gibt es dagegen keine Altersgrenze – daran erinnern Geistliche die Abgeordneten immer wieder.

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