Versprechen gehalten: Die Taliban lösen ihren Schwur ein, Frauen öffentlich auszupeitschen
Im März 2024 kündigte der oberste Führer Hibatullah Akhundsada an, Frauen öffentlich auspeitschen und steinigen zu lassen. Menschenrechtsorganisationen zählen inzwischen 2.745 Menschen, an denen zwischen Februar 2022 und April 2026 Körperstrafen vollzogen wurden, und nach Angaben der Vereinten Nationen hat das Jahr 2025 alle bisherigen Rekorde gebrochen.
Politikern wird oft vorgeworfen, ihre Versprechen zu brechen. Nicht so Hibatullah Akhundsada. Im März 2024 kündigte der selten öffentlich in Erscheinung tretende oberste Führer der Taliban in einer Audiobotschaft, über die NPR berichtete, die Rückkehr eines alten Lieblingsinstruments seiner Justiz an: „Wir werden die Frauen auspeitschen … wir werden sie öffentlich zu Tode steinigen [für Verbrechen].“
Schon zuvor hielt die Bewegung Auspeitschung und Steinigung für angemessene Strafen für Vergehen wie Ehebruch oder den Unterricht von Mädchen trotz des Verbots weiterführender Schulbildung für Frauen und Mädchen. Seitdem hat sie bemerkenswerte Konsequenz bewiesen.
Die Zahlen, freundlicherweise geliefert von den Taliban
Die Afghanistan Human Rights and Democracy Organization (AHRDO), eine Nichtregierungsorganisation, die Menschenrechtsverletzungen untersucht, zählt anhand der öffentlichen Aufzeichnungen der Taliban selbst 2.745 Menschen, an denen zwischen Februar 2022 und April 2026 Körperstrafen vollzogen wurden. Ein UN-Bericht vom März 2026 nennt mindestens 1.110 Auspeitschungen im vergangenen Jahr: „Allein im Jahr 2025 wurden mehr Männer und Frauen öffentlich ausgepeitscht als in allen Vorjahren zusammen.“
Diese Zahlen stammen aus Fällen, die der Oberste Gerichtshof der Taliban online veröffentlicht, sowie aus mehr als 500 Pressemitteilungen. Menschenrechtler vermuten, dass es mehr sind: Auspeitschungen an Ort und Stelle, etwa von Frauen, die gegen die Kleiderordnung verstoßen, tauchen selten in den Gerichtsakten auf.
Filmen ist verboten, doch Gegner der Taliban drehen heimlich und veröffentlichen die Aufnahmen. MA, eine afghanische Aktivistin, die aus Angst vor Vergeltung nur ihre Initialen nennt, spielte NPR ein Video zu, das angeblich zeigt, wie eine Frau in der Provinz Kandahar ausgepeitscht wird. NPR konnte es nicht unabhängig überprüfen; die Taliban beantworteten eine Anfrage nicht.
Justiz nach Art der Taliban
„Die Auspeitschungen sind in den Augen der Taliban ein wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung“, sagt Shaharzad Akbar, Geschäftsführerin der Menschenrechtsorganisation Rawadari – ein Mittel, um „die Bevölkerung zu kontrollieren und zu unterdrücken“. Samira Hamidi von Amnesty International nennt sie „ein Instrument der Einschüchterung und der sozialen Kontrolle“.
Kleines Detail: Afghanistan ist nach wie vor unter anderem Vertragsstaat der Antifolterkonvention. „Wenn etwas als Strafe bezeichnet wird, selbst aber eine Menschenrechtsverletzung darstellt, kann es nicht als rechtmäßige Strafe oder als Gerechtigkeit gelten“, sagt die in Großbritannien tätige Anwältin Haydee Dijkstal, die die juristische Analyse für den AHRDO-Bericht lieferte. In den dokumentierten Fällen erhielt niemand einen angemessenen Rechtsbeistand, eine Verteidigung oder auch nur die Gelegenheit, vor Gericht zu sprechen.
Wer unter die Peitsche gerät
Frauen und marginalisierte Gruppen, darunter die LGBT-Community, trifft es am härtesten. Ihnen werden „Verbrechen“ vorgeworfen wie das Erscheinen in der Öffentlichkeit ohne Mahram (männlichen Vormund), gleichgeschlechtliche oder außereheliche Beziehungen oder das „Weglaufen“ von zu Hause. Eine Verteidigung ist kaum möglich: Seit 2021 haben die Taliban rund 270 Richterinnen und etwa 1.500 zugelassene Anwältinnen aus dem Beruf gedrängt. In Afghanistan gibt es heute keine Richterinnen, keine Staatsanwältinnen und keine offiziell zugelassenen Anwältinnen mehr.
- Fall PF003: Eine Frau, die statt einer Burka einen langen Mantel trug, wurde auf einem Basar festgenommen, geschlagen, bis ihr Kopf blutete, und zu 15 Peitschenhieben verurteilt.
- Fall PF006: Eine Frau mit geistiger Behinderung wurde nach Angaben ihrer Familie gegenüber AHRDO in ihrem Garten festgenommen und an einem Kontrollposten der Taliban vergewaltigt. Als die Familie Beschwerde einlegte, wurde sie wegen einer „Beziehung außerhalb der Ehe“ inhaftiert: zwanzig Peitschenhiebe und zwei Monate Gefängnis, wo sie lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
Die Vorstellung geht weiter
Überlebende berichten von Ausgrenzung und Schwierigkeiten, medizinische Versorgung zu finden. Akbar stellt sich auch Fragen über das Publikum: „Was sagt es über jemanden aus, der Schlange steht, um zuzusehen, wie ein anderer Mensch verprügelt wird?“ Hamidi warnt, dies „normalisiert Gewalt, schürt Angst und Selbstzensur“.
Die Taliban werden nicht ewig bestehen, aber was, wenn wir diese Kette aus Trauma, Wut und Groll, die sie in den Gemeinschaften verankern, nicht durchbrechen können?— Shaharzad Akbar
