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Terengganu geht gegen zu milde Strafe in Berufung und erwirkt je sechs Stockhiebe

Am 15. September hat das Scharia-Berufungsgericht von Terengganu in Malaysia einen 41-jährigen Mann und eine 20-jährige Frau zu je sechs Rattanhieben verurteilt, weil sie zweimal allein mit einer Person des anderen Geschlechts angetroffen worden waren. Der Ankläger hatte die Geldstrafe für zu milde gehalten. Die Prügelstrafe muss bis Mitte Oktober vollstreckt werden, und der Bundesstaat verfügt inzwischen über neun Moscheen, die dafür zugelassen sind.

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